Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Eigentümer:in bzw. Bauherr:in oder ausführendes Bauunternehmen
keine bzw. nach Vereinbarung
Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung
Abrechnung nach VermKostV bzw. nach Zeitaufwand, Gebäudeabsteckungen nach Höhe der Baukosten
Sie benötigen die Eckpunkte bzw. Achsen des neu zu errichtenden Hauses .
Eine Absteckungsvermessung richtet sich nach den Baukosten des Neubaus, bzw. nach Zeitaufwand.
Ja. Diese Maßnahme wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Ja, wenn die exakte Grenzsituation örtlich vorliegt und Baugrenzen und Baulinien bekannt sind. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem Bauunternehmenden!
Es haftet immer die Person, die die örtliche Absteckungsvermessung ausgeführt hat.
Aktualisiert am 06.09.2024