Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität.
Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Berechtigtes Interesse haben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.
Der Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks ist zwingend schriftlich erforderlich.
1 bis 5 Werktage - bei persönlichem Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung: Sofortmitnahme
25 Euro je Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis bis Format DIN A3
60 Euro für Formate größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0
Ihre Anfrage hat schriftlich zu erfolgen und wird Ihnen gebührenfrei schriftlich mitgeteilt.
Der Grundbuchauszug wird häufig mit den Informationen des Liegenschaftskatasters verwechselt. Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit Lage und Größe beschrieben. Im Grundbuch sind die Eigentümer sowie Lasten und Rechte am Grund und Boden verzeichnet. Das Liegenschaftskataster verweist auf das Grundbuchblatt, dem Bestandsverzeichnis zum Auffinden des Grundbuchblattes beim Amtsgericht - Grundbuchamt.
Das Landesamt GeoInformation Bremen führt Eigentümerinformationen lediglich nachweislich. Bitte wenden Sie sich für die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an das zuständige Amtsgericht.
Aktualisiert am 05.11.2024