Sie sind hier:

Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen

Möchten sie wissen, ob die historische Flurstücksbezeichnung mit der örtliche Lage Ihres aktuellen Flurstücks identisch ist?

Mit der Identitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.

Die historische Flurstücksbezeichnung taucht häufig bei im Grundbuch beschriebenen Rechten oder im Baulastenverzeichnis auf, da die Flurstücksbezeichnung dort nach einer Änderung der Flurstücksbezeichnung (z.B. durch eine Zerlegungsvermessung) nicht aktualisiert wird.

Möchte ein:e Eigentümer:in ein Recht mit einem Hinweis auf ein historisches Flurstück nun abändern oder löschen, so wird in der Regel eine Identitätsbescheinigungbenötigt, aus der hervorgeht, welche aktuellen Flurstücke heute von dem Recht betroffen sind.

Voraussetzungen

Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte

  1. Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos
  2. Unterlagenvorbereitung
  3. Innerdienstliche Bearbeitung der Flurstückshistorie
  4. Erstellung und Versand der Identitätsbescheinigung
  5. Rechnungserstellung
  6. Schlußprüfung

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bei der Auftragserteilung über das Auftragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Identitätsbescheinigung angeben.

Welche Fristen sind zu beachten?

keine

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Woche

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

45,00 EUR