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Liegenschaftskataster einsehen

Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?

  • Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
  • Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
  • Persönliches Erscheinen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
  • Telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung im Vorfeld ermöglicht die Vorbereitung durch den:die Sachbearbeiter:in.
  • Einsicht im direkten Dialog mit dem:der Sachbearbeiter:in.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
  • Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
  • Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
  • Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Werktag

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.