Liegenschaftskataster einsehen
Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?
- Persönliches Erscheinen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
- Telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung im Vorfeld ermöglicht die Vorbereitung durch den:die Sachbearbeiter:in.
- Einsicht im direkten Dialog mit dem:der Sachbearbeiter:in.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
- Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
- Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .
Wie lange dauert die Bearbeitung
1 Werktag
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
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Nein. Kopien aus dem Zahlenwerk sind nicht zulässig. Eigene handschriftliche Abschriebe sind erlaubt.
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Das Katasterzahlenwerk bedarf der fachlichen Interpretation durch Fachkräfte. Das ist im Vermessungs- und Katastergesetz so vorgesehen.