Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
je nach Antragstellung
je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache
Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).
Für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages (§68 Absatz 2 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung) oder für die Genehmigungsfreistellung (§62 Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung).
Durch eine zur Urkundsmessung befugte Person oder Stelle. z.B.: Landesamt GeoInformation Bremen oder ein:e öffentlich bestellte:r Vermessungsingenieur:in.
Weil in diesem Fall eine Beurteilung des Bauvorhabens nicht ausreichend möglich ist und deshalb ein qualifizierter Lageplan vom Bauordnungsamt gefordert wird.
Aktualisiert am 12.11.2024