Sie sind hier:
  • Erklärung zur Barrierefreiheit Masterportal

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT MASTERPORTAL

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.geoportal.bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Landesamtes GeoInformation Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von Dataport im Mai 2020 vorgenommenen Bewertung im Auftrag des Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung für alle Anwendungen auf Basis der Software „Masterportal“
  • Ergänzungen der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen

.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  • Text auf 200% vergrößerbar: Inhalte brechen nicht um
  • Ohne Farbe nutzbar: Informationen werden teilweise über Farben vermittelt
  • Konsistente Navigation
  • Statusmeldungen können nicht vom Screenreader erfasst werden
  • Alternativtexte für Bedienelemente / Aussagekräftige Linktexte
  • Fehlende Validierung von Sucheingaben
  • Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • Kontraste von Texten ausreichend
  • Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend
  • Sinnvolle Dokumenttitel
  • Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
  • Verwendung von sprechenden HTML-Strukturelementen
  • Beschriftung von Formularelementen vorhanden und programmatisch ermittelbar
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • Vollständig über Tastatur / Ohne Maus nutzbar
  • Die Filterfunkton ist nicht vollständig mit Tastatur bedienbar
  • Die Pop-Up-Informationen sind nicht per Tastatur zugänglich

Es fehlen die Inhalte zur Barrierefreiheit:

  • Erläuterungen zum Masterportal in Leichter Sprache
  • Erläuterungen zum Masterportal in Deutscher Gebärdensprache

Die Bewertung der Karten ist aufgrund der EU-Richtlinie 2016/2102 Artikel 1 (3)d ausgeschlossen. Es muss nur bewertet werden, ob die Karten die wesentlichen Informationen zugänglich bereitstellt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 08.04.2021 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
office@geo.bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.