Das Landesamt GeoInformation Bremen erstellt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung ausschließlich für die innerbehördliche Nutzung gutachtliche Äußerungen (Wertempfehlungen) über den Verkehrswert von Immobilien sowie über Rechte an Grundstücken. Diese bilden die Grundlage für alle An- und Verkäufe der Stadtgemeinde sowie öffentlich beliehener Stellen, die für die Stadtgemeinde in gleicher Weise tätig werden.